Als Fahrlehrer fortbilden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis auf Klasse A, CE, DE

 

Wer Fahrlehrer für die Klasse BE ist, kann die Fahrlehrerlaubnis auf die übrigen Klassen erweitern.
Viele Fahrschulen erwarten von ihren Fahrlehrern, dass sie in mehreren Klassen ausbilden.

 

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Fahrlehrerfortbildung § 33a (1) FLG   -allgemein-

 

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen allgemeinen Fortbildungen für Fahrlehrer bieten wir in zwei Formen an:

  • Eine dreitägige Fortbildung.
    Sie ist spätestens alle 4 Jahre erforderlich.
  • Eintägige Fortbildungen.
    Es sind dann innerhalb von 4 Jahren 4 Fortbildungen nötig.

 

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Fahrlehrerfortbildung § 33a (2) FLG

 

Inhaber einer Seminarerlaubnis (ASF, ASP) müssen zwei Jahre nach Erwerb der Erlaubnis und danach jeweils nach 4 Jahren an einem Fortbildungslehrgang teilnehmen.

  • Erfahrungsaustausch
  • Moderationsübungen
  • Arbeiten mit neuen Handbüchern
  • Neuerungen im Kursprogramm

 

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Einweisung ASF / ASP

 

Wer Aufbauseminare durchführt, braucht eine Seminarerlaubnis lt. § 31 FahrlG. Die Seminare gliedern sich in ein Grundseminar und jeweils ein Aufbauseminar für ASF und ASP.

  • Grundseminar            (Methodik, Visualisierung, Moderationstechniken)
  • Aufbauseminar ASF (Zielgruppe: Inhaber des Führerscheins auf Probe)
  • Aufbauseminar ASP (Zielgruppe: Punkteauffällige Kraftfahrer)

 

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Einweisung zu Ausbildungsfahrlehrer, -fahrschule

Wer Ausbildungsfahrlehrer werden will, muss lt. § 9b Fahrlehrergesetz an einem dreitätigen Einweisungsseminar teilnehmen. Wir vermitteln alle erforderlichen Inhalte.

 

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Betriebswirtschaftliches Seminar (BWL)

Zu den Voraussetzungen einer Fahrschulerlaubnis gehört nach § 11 Fahrlehrergesetz die Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft. Wir vermitteln Ihnen betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen über die erfolgreiche Führung einer Fahrschule.

 

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